gemäß Art. 28 DSGVO
Stand: 9. Juli 2025
zwischen
dem Verantwortlichen (nachfolgend "Auftraggeber")
- dem Kunden der ZenTime-Software -
und
dem Auftragsverarbeiter (nachfolgend "Auftragnehmer")
ZenSoftware Solutions UG (haftungsbeschränkt)
Mergelheide 14a
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
1.1 Gegenstand
Gegenstand der Auftragsverarbeitung ist die Bereitstellung und der Betrieb der cloudbasierten Zeiterfassungssoftware "ZenTime" durch den Auftragnehmer, bei der personenbezogene Daten der Mitarbeiter des Auftraggebers verarbeitet werden.
1.2 Dauer
Die Dauer dieses Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) richtet sich nach der Laufzeit des zwischen den Parteien geschlossenen Hauptvertrages (Software-Nutzungsvertrag).
1.3 Geltungsbereich
Dieser AVV gilt für alle Tätigkeiten, bei denen der Auftragnehmer und seine Beschäftigten oder durch den Auftragnehmer Beauftragte mit personenbezogenen Daten des Auftraggebers in Berührung kommen können.
2.1 Die Verarbeitung umfasst folgende Tätigkeiten:
2.2 Der Zweck der Verarbeitung ist:
Im Rahmen der Auftragsverarbeitung können folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden:
Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO):
Gesundheitsdaten können im Rahmen der Krankmeldungsfunktion verarbeitet werden (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen).
Von der Auftragsverarbeitung betroffen sind:
5.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Weisungen des Auftraggebers. Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken ist untersagt.
5.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich:
5.3 Der Auftragnehmer hat einen Datenschutzbeauftragten benannt, sofern gesetzlich erforderlich. Kontaktdaten werden dem Auftraggeber auf Anfrage mitgeteilt.
5.4 Die Mitarbeiter des Auftragnehmers wurden zur Vertraulichkeit verpflichtet und in den Datenschutz eingewiesen.
Der Auftragnehmer trifft technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO:
Verschlüsselung:
7.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, folgende Unterauftragsverarbeiter einzusetzen:
Unternehmen | Leistung | Standort |
---|---|---|
Amazon Web Services EMEA SARL | Hosting, Datenspeicherung | Frankfurt, Deutschland |
one.com | E-Mail-Versand | EU |
OpenAI, LLC | AI-Assistenz (optional) | USA* |
* Datenübermittlung auf Basis von Standardvertragsklauseln
7.2 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle Unterauftragsverarbeiter vertraglich zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verpflichtet werden.
7.3 Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern werden dem Auftraggeber mit einer Frist von 4 Wochen mitgeteilt. Der Auftraggeber kann binnen 2 Wochen widersprechen.
8.1 Der Auftraggeber hat das Recht, die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu kontrollieren.
8.2 Kontrollen können erfolgen durch:
8.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich:
8.4 Vor-Ort-Kontrollen:
9.1 Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden, über:
9.2 Die Meldung enthält mindestens:
9.3 Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung der Meldepflichten gegenüber Aufsichtsbehörden und Betroffenen.
10.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers.
10.2 Die Nutzung der Software gemäß Nutzungsvertrag gilt als Weisung. Darüber hinausgehende Weisungen bedürfen der Textform.
10.3 Weisungsberechtigte Personen:
10.4 Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn eine Weisung gegen geltendes Recht verstößt.
11.1 Nach Beendigung des Auftragsverhältnisses:
11.2 Ausnahmen von der Löschpflicht:
11.3 Die Löschung wird dem Auftraggeber auf Anfrage schriftlich bestätigt.
11.4 Test- und Ausschussmaterial wird unverzüglich gelöscht oder datenschutzgerecht vernichtet.
12.1 Für die Haftung der Parteien gelten die Regelungen des Hauptvertrages.
12.2 Der Auftragnehmer haftet gegenüber Betroffenen nicht für Schäden, die diese aufgrund einer unzulässigen oder unrichtigen Datenverarbeitung im Rahmen des Auftragsverhältnisses erleiden, sofern der Schaden nicht auf ein pflichtwidriges Verhalten des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
12.3 Soweit der Auftraggeber gegenüber Betroffenen Schadensersatz leistet, bleibt ein Rückgriff gegenüber dem Auftragnehmer unberührt.
13.1 Dieser AVV tritt mit Unterzeichnung in Kraft und gilt für die Dauer des Hauptvertrages.
13.2 Änderungen und Ergänzungen dieses AVV bedürfen der Textform.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
13.4 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Bielefeld.
13.5 Bei Widersprüchen zwischen diesem AVV und dem Hauptvertrag haben die Regelungen dieses AVV Vorrang in Bezug auf datenschutzrechtliche Aspekte.
Dieser AVV wird elektronisch zwischen den Parteien geschlossen. Mit der Nutzung der ZenTime-Software und Akzeptanz der AGB gilt dieser AVV als vereinbart.
Auftragnehmer:
ZenSoftware Solutions UG (haftungsbeschränkt)
vertreten durch Dr. Kevin Krause
Geschäftsführer